Die Trennungstheorie (auch: Unterscheidung zwischen Verwalteramt und Verwaltervertrag) ist ein grundlegendes Konzept im deutschen Wohnungseigentumsrecht (§§ 20 ff. WEG) und betrifft die rechtliche Differenzierung zwischen der bestellenden Funktion des Amtes und dem schuldrechtlichen Vertrag, der mit der Verwaltung verbunden ist.
Zum 06. Juni 2025 tritt eine Änderung des § 20a EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) in Kraft. Das hat Auswirkungen auf alle Haushalte, die umziehen oder eine Immobilie neu beziehen. Der 24 h-Lieferantenwechsel wird verpflichtend eingeführt.
Eine nachträgliche An- und/oder Abmeldung bei Ihrem Energieversorger ab dem 6. Juni 2025 ist nicht mehr möglich.
Die Kommunikation mit unseren Vermietern und Mietern ist jetzt noch digitaler. Sie haben ab jetzt die Möglichkeit unser Kundenportal auch mit einer App oder mit Ihrem Browser zu nutzen. So können Sie mit uns kommunizieren, Schäden melden und Dokumente abrufen.
Dies ist ein zusätzliches Angebot an Sie, um sicherzustellen, dass Sie von uns noch schneller und umfassender über ihre Liegenschaft informiert werden - jederzeit und überall, 24/7.
Hier stellen wir Ihnen hilfreiche Formulare/Vorlagen zum Download zur Verfügung:
Nach dem Gesetz gelten für Vermieter und Mieter unterschiedliche Kündigungsfristen, wenn das Mietverhältnis beendet werden soll. Mieter können einen unbefristeten Wohnraum-Mietvertrag immer mit einer Kündigungsfrist von
Das Wohnungseigentumsgesetz unterscheidet zwischen Gemeinschaftseigentum, Sondereigentum und Teileigentum. Ein(e) WEG-Verwaltung/WEG-Verwalter kümmert sich um das Gemeinschaftseigentum.
Gerne stehen wir Ihnen mit unserem Know-how zur Verfügung. Unsere WEG-Verwaltung umfasst u. a. folgende Leistungen:
Mit uns verfügen Sie über einen erfahrenden und kompetenten Partner für die Umsetzung Ihrer Interessen, in allen Fragen rund um Ihre Immobilie. Sie erhalten von uns alle Leistungen aus einer Hand. Die Betreuung Ihrer Immobilie richten wir selbstverständlich auf Ihre speziellen Ansprüche aus. Bestimmen Sie den Leistungsumfang, den Sie für die fachgerechte Hausverwaltung Ihrer Immobilie für angemessen erachten. Ihre Immobilienverwaltung erledigen wir effizient und zu Ihrem größtmöglichen Nutzen.
Unsere Leistungen im Überblick:
Das Wohnungseigentumsgesetz unterscheidet zwischen Gemeinschaftseigentum, Sondereigentum und Teileigentum. Eine WEG-Verwaltung kümmert sich um das Gemeinschaftseigentum.
Ihre vermietete Wohnung ist Sondereigentum und ist somit von Ihnen zu verwalten. Da Sie für eine ordnungsgemäße Sondereigentumsverwaltung über spezielle Kenntnisse und freie Zeit verfügen müssen, stehen wir Ihnen mit unserem Know-how und unserer individuell buchbaren Unterstützung gerne zur Verfügung.
Unsere Sondereigentumsverwaltung umfasst u. a. folgende individuellen Leistungen:
Die Verwaltung Ihrer Immobilie erledigen wir effizient und zu Ihrem größtmöglichen Nutzen. Geben Sie uns die Gelegenheit, Ihnen ein auf Ihre Wünsche und Bedürfnisse abgestimmtes Angebot zu unterbreiten.
In sehr dringenden Notfällen schreiben Sie bitte an:
Wir bemühen uns um eine schnelle Rückmeldung.