Zum 06. Juni 2025 tritt eine Änderung des § 20a EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) in Kraft. Das hat Auswirkungen auf alle Haushalte, die umziehen oder eine Immobilie neu beziehen. Der 24 h-Lieferantenwechsel wird verpflichtend eingeführt.
Eine nachträgliche An- und/oder Abmeldung bei Ihrem Energieversorger ab dem 6. Juni 2025 ist nicht mehr möglich.